Joh. Springer‘s Erben Joh. Springer‘s Erben Joh. Springer‘s Erben Joh. Springer‘s Erben
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Import & Export von zivilen Waffen, Waffenteilen und Munition

Wir sind spezialisiert im Import & Export von zivilen Waffen & Munition und arbeiten mit international anerkannten Logistik-Partnern zusammen. Wir halten uns dabei strikt an Gesetze, Exportbestimmungen, Embargos und sonstige Auflagen des österreichischen Gesetzgebers. Nicht immer können wir in alle Länder exportieren und auch wir müssen uns an die strengen Auflagen der Fluglinien halten.

Unser Service umfasst die Antragstellung für eine österreichische Import- oder Export-Genehmigung und die Abwicklung mit der Spedition. Der Versand von Waffen per Luftfracht wird von uns bevorzugt, andere Möglichkeiten (wie z.B. LKW/Botendienst) organisieren wir gerne. Der Versand von Munition in Kleinstmengen (1-2 Packungen) kann für manche Destinationen durchaus per Luftfracht durchgeführt werden.

Für einen Export in ein Drittland (nicht EU) beantragen wir nach österreichischem Recht einen „Exportantrag“ im entsprechenden Ministerium. Dauer: zirka drei Wochen.

Für Importe aus einem Drittland (nicht EU) beantragen wir auf Wunsch des Versenders (v.a. USA) gerne ein „Importzertifikat“ beim entsprechenden Ministerium. Dauer: zirka zwei Wochen.

Für einen Import/Export innerhalb der EU beantragen wir nach österreichischem Recht einen „Erlaubnisschein zum Verbringen von Waffen/Munition“ („EU Firearms or Ammunition Transfer Document“). Dauer: zirka drei Arbeitstage.

Bitte beachten Sie, dass dafür folgende Dokumente von Ihrer Seite unbedingt zur Verfügung gestellt werden müssen, bevor wir einen Antrag stellen:

Privat – EU
Kopie Ihres „Erlaubnisschein zum Verbringen von Waffen/Munition“ (in Deutschland heißt dieses z.B. „Vorherige Einwilligung für den Erwerb einer Faustfeuerwaffe in einem anderen Mitgliedsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland“)
Kopie des Reisepasses (Geburtsdatum und -ort müssen erkennbar sein!)
Optional: Kopie der Genehmigung eine Waffe/Munition in Ihrem Land besitzen zu dürfen

Privat – Drittland (nicht EU)
Kopie Ihrer Importerlaubnis für Ihr Land
Kopie der Genehmigung eine Waffe/Munition in Ihrem Land besitzen zu dürfen
Kopie des Reisepasses (Geburtsdatum und -ort müssen erkennbar sein!)

Waffenhändler – EU
Kopie Ihres „Erlaubnisschein zum Verbringen von Waffen/Munition“
Kopie Ihrer Gewerbeberechtigung bzw. Lizenz für Waffen- und Munitionshandel

Waffenhändler – Drittland
Kopie Ihrer Importerlaubnis für Ihr Land
Kopie des Endbenutzer-Zertifikates (“End-User Certificates“) falls vorhanden
Kopie Ihrer Gewerbeberechtigung bzw. Lizenz für Waffen- und Munitionshandel

ACHTUNG:
Wir stellen keinen Antrag bei fehlenden oder unleserlichen Dokumenten! In den meisten Fällen reichen gut-lesbare Kopien oder Scans (PDF, JPEG).

Alle Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Sollte dies nicht möglich sein, dann bitte der Kopie des Originaldokuments eine beglaubigte Übersetzung (Deutsch bevorzugt oder Englisch) beilegen.

Außerdem benötigen wir in allen Fällen die kompletten Daten (Lieferadresse, Telefon, Fax, E-Mail Adresse) für des Ansprechpartners/Empfängers.


Import Broker:
German Gun Collector´s Association
Mr. Fritz A. Berendsen
4357 Highborne Drive, Marietta
Georgia 30066-2430

Phone (770) 971 - 3098 Fax (770) 971 - 4510
e-mail: fabavb@comcast.net

Fed.Lic.No. 1-58-067-08-1J-02783

Zusammenfassung:
Je besser die Unterlagen, desto schneller wird ein Antrag genehmigt!!!

Import von Gefahrengut
In Spezialfällen können wir auch den Import von Klasse 1.4G/S Munition nach Österreich mit unseren Logistik-Partnern innerhalb Europas organisieren. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen ausschließlich per LKW. Dieses Service bieten wir auch für nicht-zivile Munition bei entsprechenden Genehmigungen und Endverbraucher-Zertifikaten an. Ein Einfuhrantrag dafür zirka zwei Wochen.
Da bei solchen Importen besonders strenge Auflagen gelten, müssen wir hier individuell entscheiden, ob wir den Auftrag durchführen können.

Erwerb von Waffen über das Internet und Verschicken von Waffen im Inland (Österreich)
„Was im Geschäft nicht geht, machen wir erst recht nicht über das Internet!“

Ein Erwerb von Waffen über das Internet – „Versandhandel“ – ist im engeren Sinne nicht möglich. Das Internet wird von der Firma Joh.Springer’s Erben als Werbemedium genutzt und spricht nur Inhaber eines waffenrechtlichen Dokumentes (Waffenbesitzkarte/Waffenpass/Jagdschein) im Inland an. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich in einer unserer Filialen und alle notwendigen Dokumente (Waffenbesitzkarte/Waffenpass/Jagdschein) müssen dabei im Original vorliegen. Meldungen an das Administrationsbüro werden von uns automatisch durchgeführt.

In Österreich ist der Versandhandel von Waffen und Munition an private Kunden verboten. In Ausnahmefällen können wir eine Waffe an einen Büchsenmacher oder Waffenhändler Ihres Vertrauens schicken. Bitte nur nach vorheriger Absprache mit diesem! Hier benötigen wir unbedingt den Gewerbeschein und Kontaktinformationen des Waffenhändlers oder Büchsenmachers.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesen Themen oder telefonisch unter +43 1/4061104 DW24.
 
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